Anrufmelder
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Solange man im Auto unterwegs war, war es fast nicht möglich einen Anruf zu verpassen.
Sobald man aber den Wagen verließ, war das anderes.
Es gab zwar Starktonglocken, die per Schalter am Armaturenbrett aktiviert wurden, dieses durfte man aber nur auf Privatgrund verwenden, im Bereich der StVo waren diese verboten.
Etwas eleganteres musste her:
Mit dem B2-Netz wurde 1981 erlaubt, den von der Mobilstation bisher unbenutzen Sendekanal 19 (148.770 Mhz) zu verwenden, um mit kleinen Anrufmeldem auf das Gespräch aufmerksam zu machen.
Technisch sendete man einfach die Rückkennung (die eigene Rufnummer) auch auf dem Kanal 19. Nur der Empfänger musste dazu kodiert werden.
Geladen wurde die Geräte in Haltern am Armaturnbrett oder mit kleinen Steckernetzgeräten.
Telefunken Prospekt (PDF 270kB) vom 8015-A.